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Schimmelschäden sind ein Mangel der Mietsache, das Lüften liegt aber in der Verantwortung des Mieters.
Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist auch bei einem Vermieterwechsel zulässig.
 
Trennung Dippoldiswalde, Schadenersatz Kreischa, Anwalt Dresden, Mietrecht nahe Dohna, Personenschaeden Glashuette, Scheidung Kreischa, Kuendigungsschutz Glashuette, Arbeitsverhaeltnis Freiberg, Rechtsanwaeltin nahe Wilsdruff, Inkassomandat nahe Dippoldiswalde