Schwangerschaft und Ehevertrag

Ein Ehevertrag wird nicht allein aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft sittenwidrig.

Zwar stellt das Bestehen einer Schwangerschaft bei Abschluss eines Ehevertrags ein starkes Indiz für ungleiche Verhandlungspositionen dar. Allein für sich genommen kann dies jedoch nicht in jedem Fall zur Sittenwidrigkeit des Ehevertrags führen, entschieden nun die Richter am Oberlandesgericht Celle. Vielmehr müssten weitere Faktoren wie etwa ein weitgehender oder sogar vollständiger Ausschluss von gesetzlichen Ansprüchen gegeben sein. Daneben können auch Umstände vor der Heirat und dem Vertragsschluss, etwa das Wissen der Frau um die grundsätzliche Abneigung des Partners, sich erneut zu verheiraten, relevant sein.

 
 
Wohnungsmietrecht nahe Dohna, Anwalt Dresden, Anwaltskanzlei nahe Coswig, Schuldner Radeberg, Schadensersatz Radeberg, Rechtsanwalt Zivilrecht Kreischa, Rechtsanwaeltin Sozialrecht Glashuette, Anwaelte nahe Pirna, Personenschaeden Dresden, Rechtsanwalt Dresden