Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Anwalt Zivilrecht nahe Coswig, Wohnungsmietrecht nahe Freiberg, Schadensersatzansprueche Kreischa, Ehe Kreischa, Rechtsanwaeltin Zivilrecht Dresden, Lebenspartnerschaft Dohna, Aussageverweigerungsrecht Dresden, Verwarngeld Dresden, Verkehrsrecht Dresden, Rechtsanwaeltin nahe Radeberg