Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Mietvertrag Dresden, Privater Mietvertrag Coswig, Rechtsanwalt Dresden, Ermittlungsverfahren Radeberg, Anwaelte nahe Freiberg, Unterhaltsanspruch Radeberg, Inkasso Heidenau, Rechtsanwalt Zivilrecht nahe Heidenau, Mietrecht nahe Coswig, Unterhalt Freital